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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN ECOLINE NV 

  1. Geltung. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen der Ecoline NV an Unternehmen; Ecoline liefert nicht an Verbraucher. Der Kunde nimmt sie mit seiner Bestellung an. Allgemeine, besondere und Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig von Form und Zeitpunkt ihrer Mitteilung und auch dann, wenn sie ausschließliche Geltung beanspruchen; sie gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Ecoline, und die Ausführung einer Bestellung durch Ecoline gilt nicht als Annahme. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: die unterzeichnete Individualvereinbarung, die Auftragsbestätigung, das Angebot, diese Bedingungen. Schriftlich umfasst auch E-Mail. Allein der niederländische Text ist verbindlich; diese Übersetzung dient ausschließlich der Information.
  2. Angebote und Bestellungen. Preislisten, Kataloge und Muster stellen kein Angebot dar. Angebote sind unteilbar und dreißig Tage gültig. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Ecoline oder durch Beginn der Ausführung zustande. Jede Bestellung ist für den Kunden unwiderruflich. Änderungen und Stornierungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ecoline und sind ausgeschlossen, sobald die Sonderanfertigung oder der Einkauf der hierfür bestimmten Rohstoffe begonnen hat; stimmt Ecoline dennoch zu, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten.
  3. Sonderanfertigung, Spezifikationen und Rechte des geistigen Eigentums. Waren, die nach Spezifikation oder unter der Marke des Kunden gefertigt werden, werden ausschließlich auf der Grundlage der von ihm angegebenen oder freigegebenen Spezifikationen, Muster, Andrucke und Druckdaten hergestellt; diese Freigabe ist verbindlich und bestimmt, was als vertragsgemäß gilt. Der Kunde haftet für deren Richtigkeit und Vollständigkeit sowie für die Eignung der Waren für seinen Verwendungszweck; Ecoline gewährleistet diese Eignung nicht, es sei denn, sie hat den Verwendungszweck vorab schriftlich bestätigt. Der Kunde gewährleistet, über alle erforderlichen Rechte an den von ihm beigestellten Unterlagen zu verfügen, und stellt Ecoline auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei. Druckwerkzeuge, Klischees und Formen bleiben Eigentum von Ecoline, auch wenn deren Kosten in Rechnung gestellt wurden; Ecoline ist nicht verpflichtet, sie länger als zwei Jahre nach der letzten Bestellung aufzubewahren.
  4. Preise. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Abgaben und Gebühren; Transport, Versicherung, Ein- und Ausfuhrabwicklung, Palettierung und Sonderverpackungen sind nicht enthalten. Ecoline darf den Preis bei objektiv nachweisbaren Steigerungen der Kosten für Rohstoffe, Energie, Verpackung, Transport oder Löhne sowie bei Wechselkursänderungen anpassen, sofern sie dies dreißig Tage im Voraus schriftlich mitteilt; übersteigt die Anpassung 10 %, darf der Kunde die noch nicht in Produktion genommenen Bestellungen binnen zehn Tagen kostenfrei stornieren. Nach Vertragsschluss eingeführte oder geänderte Steuern, Abgaben und Zölle werden weiterberechnet.
  5. Lieferung, Incoterms und Risiko. Lieferfristen sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ein fester Termin wurde ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart; der Ersatz für Verzug ist dann auf 5 % des Preises der verspätet gelieferten Waren begrenzt. Teillieferungen sind zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung innerhalb der Europäischen Union EXW Wevelgem und bei Ausfuhr FCA Wevelgem (Incoterms® 2020); der Gefahrübergang erfolgt nach dem jeweiligen Incoterm, unabhängig vom Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 11. Nimmt der Kunde die Waren zum mitgeteilten Termin nicht ab, werden sie ohne Mahnung auf seine Kosten und Gefahr eingelagert, und zwar zu 10 % des Rechnungswerts je begonnenen Monat; nach drei Monaten darf Ecoline sie verkaufen oder vernichten und den Nettoerlös anrechnen, unbeschadet ihres Anspruchs auf Zahlung des Preises. Bei innergemeinschaftlicher Lieferung oder Ausfuhr übermittelt der Kunde binnen eines Monats die Transport- bzw. Ausfuhrnachweise; andernfalls darf Ecoline die Mehrwertsteuer nachberechnen, und der Kunde stellt sie von jeder Steuernachforderung, Geldbuße und Zinsforderung frei.
  6. Toleranzen. Ecoline gewährleistet keine vollkommene Gleichmäßigkeit der Farben. Für Gewicht, Flächengewicht, Maße, Saugfähigkeit und die übrigen im technischen Datenblatt genannten Merkmale gilt eine Toleranz von 5 % nach oben oder unten. Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der Bestellmenge zulässig; die tatsächlich gelieferte Menge wird berechnet und gilt als vollständige Erfüllung. Abweichungen innerhalb dieser Grenzen, die bei natürlichen und recycelten Rohstoffen üblichen Unterschiede in Struktur, Ton und Ausführung sowie Farbabweichungen zwischen aufeinanderfolgenden Produktionschargen stellen keinen Mangel dar.
  7. Beanstandungen. Offensichtliche Mängel, Mengenabweichungen und bei einer üblichen Untersuchung erkennbare Vertragswidrigkeiten sind auf dem Lieferschein zu vermerken oder binnen acht Kalendertagen nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen, jedenfalls vor jeder vollständigen oder teilweisen Verwendung, Verarbeitung, Bedruckung oder Weiterveräußerung; andernfalls verfällt der Anspruch. Verdeckte Mängel sind binnen acht Kalendertagen nach ihrer Entdeckung und spätestens zwölf Monate nach der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls verfällt der Anspruch. Rechnungen sind binnen acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich zu beanstanden; andernfalls verfällt der Anspruch. Der für den Empfang unterzeichnete Lieferschein beweist die Lieferung und die gelieferte Menge. Der Kunde hält die beanstandeten Waren zur Untersuchung bereit; Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ecoline. Eine Beanstandung berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Zahlung.
  8. Gewährleistung. Bei begründeter Beanstandung ist Ecoline nach ihrer Wahl lediglich zur Ersatzlieferung der vertragswidrigen Waren, zur Nachlieferung der fehlenden Menge oder zur Gutschrift des Rechnungswerts verpflichtet. Die Parteien schließen das Recht auf Minderung (Artikel 5.97 des belgischen Zivilgesetzbuchs) ausdrücklich aus. Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer oder unüblicher Lagerung, Verwendung oder Behandlung, bei Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Erzeugnissen, bei Lagerung außerhalb der im technischen Datenblatt genannten Bedingungen, nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums und bei jeder Veränderung durch den Kunden oder einen Dritten.
  9. Haftung und Artikel 6.3 des belgischen Zivilgesetzbuchs. Ecoline haftet nur bei arglistiger Täuschung, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung einer ihrer Hauptleistungspflichten. Ihre Haftung ist auf den vorhersehbaren, unmittelbaren und persönlichen Schaden begrenzt; mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen, insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Rückruf- und Vernichtungskosten, Rufschädigung und Ansprüche Dritter. Sie ist in jedem Fall auf die Leistung ihres Versicherers und, soweit kein Versicherungsschutz besteht, auf den Rechnungswert der schadensverursachenden Waren begrenzt. Ecoline haftet nicht für Schäden, die auf den Spezifikationen, dem Material oder den Anweisungen des Kunden beruhen, noch für Schäden aus einer Verwendung, die vom technischen Datenblatt oder vom Sicherheitsdatenblatt abweicht. Der Ersatz eines Schadens aus der Nichterfüllung einer vertraglichen Pflicht kann nur Gegenstand eines vertraglichen Anspruchs gegen Ecoline sein; ihre Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Beauftragten, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Lieferanten und verbundenen Unternehmen können nicht außervertraglich gemäß Artikel 6.3, § 2 des belgischen Zivilgesetzbuchs in Anspruch genommen werden und können sich unmittelbar auf diesen Artikel berufen, der als unwiderruflicher Vertrag zugunsten Dritter gilt. Die Beschränkungen und Ausschlüsse dieses Artikels gelten nicht bei arglistiger Täuschung, Vorsatz, einer Straftat der betreffenden Person oder bei Verletzung des Lebens oder der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit. Jeder Anspruch gegen Ecoline verfällt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Schaden kannte oder kennen musste, und jedenfalls binnen zwei Jahren nach der Lieferung gerichtlich geltend gemacht wird.
  10. Zahlung. Rechnungen sind zum auf der Rechnung oder in den besonderen Bedingungen genannten Fälligkeitstermin, andernfalls binnen dreißig Kalendertagen nach Rechnungsdatum, am Sitz von Ecoline, netto und ohne Abzug zahlbar. Aufrechnung und Zurückbehaltung der Zahlung sind ausgeschlossen. Teilzahlungen werden unter Vorbehalt angenommen und auf die Kosten, den pauschalierten Schadensersatz, die Zinsen und schließlich auf die älteste Hauptforderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind von Rechts wegen und ohne Mahnung Verzugszinsen von 1,5 % pro Monat ab Rechnungsdatum geschuldet, und der offene Saldo erhöht sich von Rechts wegen um 15 %, mindestens jedoch um 125,00 EUR, als pauschalierter Schadensersatz, unbeschadet der Gerichts- und Beitreibungskosten. Bleibt eine Rechnung bei Fälligkeit unbezahlt, werden alle übrigen Rechnungen sofort fällig, und Ecoline darf die laufenden Verträge nach schriftlicher Mitteilung aussetzen oder auflösen. Ecoline darf Sicherheiten oder Vorauszahlung verlangen, wenn ihr Kreditversicherer das Kreditlimit herabsetzt oder streicht, bei einer fälligen unbezahlten Rechnung oder bei Pfändung, Insolvenz oder Kontrollwechsel; wird die verlangte Sicherheit nicht binnen zehn Werktagen gestellt, darf sie die Ausführung aussetzen.
  11. Eigentumsvorbehalt und Verpfändung. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Ecoline bis zur vollständigen Zahlung von Hauptforderung, Zinsen, pauschaliertem Schadensersatz und Kosten, auch aus anderen Verträgen. Der Kunde erkennt an, dass diese Klausel ihm vor der Lieferung mitgeteilt und von ihm angenommen wurde; sie gilt als bei jeder Lieferung wiederholt. Der Eigentumsvorbehalt besteht nach Verarbeitung, Vermischung oder Einbau fort, wobei Ecoline im Verhältnis ihres Rechnungswerts Miteigentümerin der neuen Sache wird. Der Kunde bewahrt die Waren getrennt, identifizierbar und versichert auf, darf sie nicht verpfänden, belasten oder als Zahlungsmittel verwenden und zeigt jede Pfändung oder Drittansprüche unverzüglich an. Bei Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang tritt er die daraus entstehenden Forderungen bis zur Höhe des geschuldeten Betrags an Ecoline ab. Ecoline darf die Waren auf erstes Anfordern zurücknehmen; der Kunde gewährt ihr hierzu unwiderruflich Zutritt. Der Wert der zurückgenommenen Waren wird auf den offenen Saldo angerechnet, unbeschadet des Artikels 12. Zur Sicherung aller Forderungen von Ecoline verpfändet der Kunde ihr darüber hinaus alle seine gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen Dritte; die Registrierungskosten und eine Verwaltungsgebühr von 40,00 EUR trägt er. Ecoline darf an allen in ihrem Besitz befindlichen Waren des Kunden ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  12. Stornierung und Auflösung. Bei Auflösung oder Stornierung durch den Kunden oder zu seinen Lasten ist für Standardware ab Lager ein pauschalierter Schadensersatz von 30 % des Preises geschuldet. Bei Sonderanfertigungen umfasst er die bereits entstandenen Kosten, einschließlich Rohstoffe, Druckwerkzeuge und bereits gefertigte Waren, zuzüglich des entgangenen Gewinns, mindestens jedoch 30 % des Preises. Bei Auflösung zu Lasten von Ecoline hat der Kunde, außer in den Fällen der Artikel 10, 13 und 14, Anspruch auf 5 % des Preises. Ein darüber hinausgehender Schaden ist von der fordernden Partei nachzuweisen.
  13. Höhere Gewalt und veränderte Umstände. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ausfall oder Knappheit bei Lieferanten, Mangel an Rohstoffen oder Energie, Transportstörungen, Brand, Cybervorfälle, Epidemien, Streik und behördliche Maßnahmen einschließlich Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Sanktionen. Bei höherer Gewalt verlängert sich die Ausführungsfrist von Rechts wegen um die Dauer der Behinderung; dauert diese länger als sechzig Tage, darf jede Partei den Vertrag schriftlich ohne Schadensersatz beenden. Die Parteien schließen die Anwendung von Artikel 5.74 des belgischen Zivilgesetzbuchs zugunsten des Kunden aus: dieser kann wegen veränderter Umstände keine Neuverhandlung verlangen.
  14. Gesetzliche Pflichten und EUDR. Der Kunde stellt auf erstes Anfordern die Angaben bereit, die Ecoline zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten benötigt, und stellt sie von jeder Geldbuße, Nachforderung und jedem Schaden aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben frei. Für Erzeugnisse, die unter die Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR) fallen, gibt Ecoline eine Sorgfaltserklärung ab oder verweist auf die Referenznummern ihrer Vorlieferanten; Referenznummer und Verifizierungscode werden auf der Rechnung oder dem Lieferschein angegeben oder auf Anfrage mitgeteilt. Der Kunde teilt mit, ob er als Marktteilnehmer oder als Händler im Sinne dieser Verordnung handelt, bewahrt diese Angaben mindestens fünf Jahre auf und gibt sie bei weiterem Inverkehrbringen weiter. Ecoline gewährleistet keine andere Herkunft, Zusammensetzung oder Zertifizierung als die von ihr schriftlich bestätigte und darf die Ausführung aussetzen, solange die erforderlichen Angaben fehlen.
  15. Salvatorische Klausel und sonstige Bestimmungen. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung berührt die übrigen Bestimmungen nicht; die betreffende Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Willen der Parteien möglichst nahekommt, wobei das Gericht ausdrücklich ersucht wird, sie auf das höchstzulässige Maß zu reduzieren. Spezifikationen, Preise, Muster und technische Angaben sind vertraulich. Ecoline darf diese Bedingungen für künftige Bestellungen ändern.
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es gilt ausschließlich belgisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschließlich zuständig ist das Unternehmensgericht Gent, Abteilung Kortrijk. Für Forderungen innerhalb seiner Zuständigkeitsgrenze ist das Friedensgericht des Kantons des Sitzes von Ecoline zuständig. Ecoline behält sich gleichwohl das Recht vor, den Kunden vor dem Gericht seines Wohnsitzes oder Sitzes zu verklagen.